Hinweis: Zu Fuß können Sie das Museum über ein Drehkreuz am Tor Nord (Haltetstelle Nagelsweg) erreichen.
Bitte klingeln Sie dort!
Steuerfreier Ersatzstoff für Alkohol zur Extraktion von Lebensmitteln aller Art (zulässiger Restgehalt 10 mg/kg, bei Aromen jedoch begrenzt auf 1 mg/kg). Bei Bio-Produkten zur Herstellung von Kristallzucker erlaubt.
Ferner wird Isopropanol als Lösungsmittel für Erfrischungsgetränke verwendet, die für Moslems (Alkoholverbot!) bestimmt sind. Daneben Desinfektions- bzw. Frostschutzmittel sowie Lösungsmittel für Kosmetika. In höherer Dosis schleimhautreizend und betäubend.
Zusammengestellt von Udo Pollmer, Europäisches Institut für Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften e.V.