Lexikon der Zusatzstoffe

 
Zusätze zur Nahrungsergänzung

E 1207 anionisches Methacrylat-Copolymer

Halbverdauliche Kunststoffe, die bisher nur als Überzug für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sind. Der Körper kann sie aber nicht aufnehmen und scheidet sie mit dem Kot wieder aus.

E 1205 entsteht durch Polymerisation von Methylmethacrylat, Butylmethacrylat und Diaminoethylmethacrylat, die in Propanol gelöst und dann extrudiert werden.

E 1206 und E 1207 werden durch Emulsionspolymerisation diverser Acrylate synthetisiert. Die fertigen Polymere enthalten eine illustre Mischung von „Reststoffen“, die in Mengen bis zu 0,1 Gramm pro Kilo zulässig sind. 

Alle drei Substanzen müssen mit anderen Zusatzstoffen kombiniert werden, wie Weichmacher oder Gleitmittel. Dazu kommen im Bedarfsfalle weitere Zusätze wie Polysorbate.

Aus einer einschlägigen Fachpublikation: „In dünner Schicht aufgetragen ergeben sie grifffeste Filme und verminderte Haftungstendenz an der Schleimhaut, was die Schluckbarkeit von Kapsel- oder Tablettenformen erleichtert.“ 

E 1207 schützt den Inhalt vor der Magensäure, dieser wird erst im Darm verfügbar, beispielsweise um probiotische Keime an der „Desinfektionsschleuse“ Magensaft vorbeizuschmuggeln.

Angesichts der zulässigen Mengen im Endprodukt (bei E 1206 sind es stolze 200 Gramm pro Kilo) wäre die Bezeichnung „Streckmittel“ nicht verkehrt.

Bewertung: In Hinblick auf die oftmals zweifelhaften „Wirkstoffe“ in Nahrungsergänzungsmitteln erscheint der Konsum dieses Materials nicht sonderlich beunruhigend.