Lexikon der Zusatzstoffe

 
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

958 Glycyrrhizin

Im juristischen Sinne kein Süßstoff, da Glycyrrhizin Bestandteil der Süßholzwurzel (Glycyrrhiza glabra, Blüte) ist, die seit Jahrtausenden als Arzneimittel verwendet wird. Süßholz gilt als schleimlösend, krampflösend und entzündungshemmend (v. a. bei Geschwüren des Magens und Zwölffingerdarms). Neuerdings wird ihm auch eine antivirale Wirkung zugeschrieben.

Glycyrrhizin ist 50 bis 100 mal süßer als Zucker und traditioneller Bestandteil von Lakritzprodukten, Anisettes und Ouzo. Heute wird es gern in unterschwelliger Dosierung als Geschmacksverstärker eingesetzt. Eine Zulassung als Zusatzstoff ist nach europäischem Recht nicht erforderlich.

Dank seiner ausgeprägten pharmakologischen Effekte sind Nebenwirkungen häufig: Kopfschmerzen, Schwindel, hoher Blutdruck und Wassereinlagerungen (Ödeme), aber auch Herzrhythmusstörungen und Muskelschwäche.

Die Lakritzvergiftung (Pseudohyperaldo-steronismus) löst ähnliche Effekte aus wie eine krankhafte Überproduktion des Hormons Aldosteron. Glycyrrhizin blockiert außerdem die Umwandlung von körpereigenem Cortisol in Cortison.

Nach Angaben des ehemaligen Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) können „Lakritzerzeugnisse, die mehr als 200 mg Glycyrrhizin pro 100 g enthalten, nach regelmäßigem Verzehr von mehr als 50 g pro Tag bei bestimmten Personen Nebenwirkungen auslösen. ... Das betrifft vor allem Verbraucher, die an Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes leiden, sowie Schwangere.“

Aus diesem Grund muss Lakritz mit mehr als 200 mg Glycyrrhizin pro 100 g als „Starklakritz“ deklariert werden. Betroffenen wird in diesem Fall zur Zurückhaltung geraten.

Bewertung: Natürlicher Bestandteil des Süßholzes, der ausgeprägte pharmakologische Wirkungen entfalten kann. Insofern ist eine Ausweitung des Einsatzes außerhalb traditioneller Lakritz-Produkte als Süßstoff nicht erwünscht.