Lexikon der Zusatzstoffe

 
Verbotene Zusatzstoffe

Malachitgrün

Die Grenzen zwischen Lebensmittel-Zusatzstoffen und Arzneimitteln waren immer fließend (vgl. Natamycin, E 235 oder Hexamethylentetramin, E 239). Ein solcher Fall ist auch das Malachitgrün, ein Triphenylmethan-Farbstoff.

In Deutschland war er allerdings längst nicht mehr zum Färben von Speisen oder Textilien im Einsatz, sondern als Arzneimittel für Fische. Seine Wirkung gegen Pilze und Parasiten ist bis heute unerreicht. Aufgrund der schlechten Abbaubarkeit seit einigen Jahren in der EU für Speisefisch verboten. Derzeit offenbar nur noch zum Einfärben von grünen Osternestern legal verwendet. Wird hin und wieder auf grünen Erbsen als illegaler Farbstoff identifiziert.