Lexikon der Zusatzstoffe

 
Verbotene Zusatzstoffe

Methyleugenol

Methyleugenol ist ein wichtiger Bestandteil des natürlichen Basilikumaromas; erhebliche Mengen werden synthetisch hergestellt und vorzugsweise für Kosmetika verwendet. Daneben ist es auch natürlicher Bestandteil ätherischer Öle von Fenchel, Basilikum, Anis, Piment, Muskatnuss, Zimt und Lorbeer.

Tierversuche weisen auf ein ernsthaftes Risiko hin. Vergleichsweise geringe Mengen - die sich in der gleichen Größenordnung bewegen, wie sie auch Liebhaber von Basilikum oder Pesto aufnehmen können - erwiesen sich als krebserregend. Gleich bei mehreren Versuchstierarten traten im ganzen Körper Tumore auf, vor allem aber in der Leber.

Bei Anlegen üblicher Maßstäbe ist diese Substanz als Aromasto nicht vertretbar, ja sogar der Konsum von Basilikum müsste untersagt werden. Zum Vergleich: Der wegen eines Krebsverdachtes verbotene Waldmeister ist selbst bei Anlegen strenger toxikologischer Maßstäbe eindeutig harmloser als Basilikum.

Der Gesetzgeber hat sich diesmal für eine sinnvolle Lösung entschieden: Methyleugenol wurde als Aromastoff untersagt, nicht aber Basilikum, um die Zufuhr an Methyleugenol gering zu halten, ohne in traditionelle Ernährungsgewohnheiten einzugreifen.