Lexikon der Zusatzstoffe

 
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

E 959 Neohesperidin DC

1963 entdeckt und 1994 in Europa zu-gelassen. Seine Süßkraft schwankt je nach Dosis und Produkt zwischen dem 300- und 2.000-fachen von Zucker. Menthol-Lakritzartiger Nachgeschmack.

Guter Synergist für andere künstliche Süßstoffe und Zuckeralkohole. Maskiert Bittergeschmack, daneben auch Geschmacksverstärker.

Den Ausgangsstoff zur Synthese liefern Zitrusfrüchte: Entweder unreife Bitterorangen, aus denen Neohesperidin extrahiert wird, um es anschließend zu hydrieren. Oder man verwendet bitteres Naringin, das bei der Herstellung von Orangensaftkonzentraten zur Geschmacksverbesserung mit Kunstharz entfernt wurde. Das Naringin wird alkalisch behandelt, mit Isovanillin kondensiert und dann ebenfalls hydriert.

Da E 959 vorzugsweise von der Darmflora verstoffwechselt wird, und sich diese von Mensch zu Mensch stark unterscheidet, sind Rattenversuche, die diesem Stoff Harmlosigkeit bescheinigen, nur von begrenztem Wert. Zur Aufhellung dunkler Haut und zur Entfernung von Sommersprossen vorgeschlagen. Wichtige Masthilfe in der Tierernährung.

Bewertung: Von der EU zu Recht zum Mästen („for fattening“) von Schweinen empfohlen. In den USA nicht als Süßstoff zugelassen.